Füherschein für Traktor

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Andreas83
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Füherschein für Traktor

Beitrag von Andreas83 »

Hallo,
ich habe da eine Frage, bei der auch mein ehemaliger Fahrlehrer nicht so recht wusste - was gültig ist.

Ich bin Besitzer der Füherscheinklassen L und C1E. Laut L darf ich Traktoren bis 40 km/h führen - mit Anhänger aber nur mit 25 km/h.
Laut C1E darf ich Fahrzeuge der Klasse C1 ( bis 7,5 Tonnen) plus Anhänger - Gespanngewicht höchstens 12 Tonnen führen - von der Achszahl mal abgesehen.

Was kommt nun zum tragen? Darf ich einen Traktor mit Anhänger mit 40 km/h fahren - oder gilt ein Traktor nicht als Fahrzeug der Klasse C1E? Sprich brauche ich für die 40 km/h am Traktor mit Anhänger die Klasse T/ CE - oder kann ich den mit den jetzigen Klassen fahren?
Die Klasse C1 :
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Vielleicht weiss jemand Rat?

Gruss Andreas
Kurt_TigerSix105
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Re: Füherschein für Traktor

Beitrag von Kurt_TigerSix105 »

Hallo Andreas,

ich kann nicht sagen, das ich Bescheid weiß. Was ich herausgefunden habe auf dieser Seite war recht ernüchternd und hat mich eher verunsichert, weil bei den Klassen L und T von Zugmaschinen und bei den anderen Klassen die Rede von Krafträdern und Kraftfahrzeugen ist. Ich habe dann mal schnell meine "Zulassungen" nachgeschaut und tatsächlich sind meine Schlepper mit "Zugmaschinen" bezeichnet und mein PKW ist ein "Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Kombilimousine".

Dann habe ich auf dieser Seite nachgeschaut und es hat mich schon etwas beruhigt.

Es kommt darauf an WANN du deine Fahrerlaubnis gemacht hast.

In meinem Fall war das am 11.09.74 die damalige Klasse 3. In meinem heutigen Führerschein, ja so heisst er heute immer noch, sind mit dem Datum 11.09.74 folgende Klassen eingetragen/freigegeben: AM; A1 mit Schl.nr. 79.05; A mit Schl.nr. 79.03, 79.04; B; C1 mit Schl.nr. 171; BE mit Schl.nr. 79.06; L mit Schl.nr. 174,175 und T ausserdem C mit Schl.nr. 172 und CE.
Dabei ist bei den Klassen C und CE ein Ablaufdatum 21.9.2026 eingegeben, weil der alle 5 Jahre mit einem Augentest und Gesundheitscheck wieder neu beantragt werden kann/muss.
Die Klasse T war nicht in der alten Klasse 3 enthalten und hat deshalb ein anderes Datum, nämlich 10.12.76 weil ich CE während des Grundwehrdienstes bei der Bundeswehr gemacht habe und ich den erst zivil umschreiben konnte als ich 21 Jahre alt war.

Hier noch die Seite für die Schlüsselzahlen.

Ich denke Andreas so ähnlich solltest du das auch mit den Daten auf deinem Führerschein und der ADAC Tabelle für deinen persönlichen Fall checken und wirst dann zu einem entsprechenden Ergebnis kommen.
Viele Gruesse
Kurt

"Bei 99% aller Probleme ist die umfassende Beschreibung des Problems bereits mehr als die Hälfte der Lösung desselben."
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Andreas83
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Re: Füherschein für Traktor

Beitrag von Andreas83 »

Also,
ich habe heute endlich Antwort erhalten. Für alle die dieses Thema eventuell betrifft:
Man benötigt tatsächlich die Klasse CE oder die T. Begründet wird das Ganze nicht mit dem Gewicht, sondern mit den möglichen größeren Abmaßen der Fahrzeuge. Sprich ein Traktor darf breiter sein, als ein LKW.
Für mich bleibt es dennoch unverständlich. Ich darf mit 11 Tonnen 80km/h schnell fahren, aber mit weniger zGG. keine 40km/h - da das Zugfahrzeug größere Abmaße haben darf.
Logischer erscheint mir - egal was ich mit 11 Tonnen treffe - mit 40 km/h ist der Schaden wohl geringer als mit 80 km/h.
Gruss Andreas
Eicke
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Re: Füherschein für Traktor

Beitrag von Eicke »

hab mir gra dmal die nr 174 durchgelesen,

"Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden"

einachshänger ? dachte immer das es da wurscht sei was hinten dran hängt ? op einachshänger, max 1m achsabstand = eine achse, oder nen zweiachshänger ?
da dürft ich ja eigentlich meinen alten getreide zweiachsehänger garnicht ziehen ?

wohl doch mal nen einachshänger besorgen ?
na ja bis jetzt gabs noch kein ärger, auser das ich immer die nr 1beim stau bin, ganz vorne mit dne Vmax 20kmh die mein kleiner macht :)
Same Atlante 2RM (45) Bj 68
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